Der Wohnungsmarkt ist sehr angespannt und die Preise steigen ins Unermessliche. Da bietet es sich an, anstatt eines freistehenden Einfamilienhauses eine Doppelhaushälfte zu bauen oder zu kaufen.
Nach dem Bau/Kauf, folgt die Euphorie. Sie möchten sich selbst verwirklichen und bauen fast rund um die Uhr an Ihrem Traumhaus – doch dürfen Sie das?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen die Antworten auf diese wichtigen Fragen. Schließlich erwerben Sie mit der Doppelhaushälfte auch Rechte und Pflichten.
Welche Rechte und Pflichten bei der Nutzung Ihrer Doppelhaushälfte auf Sie zukommen, hängt davon ab, ob Sie sich in einer Eigentümergemeinschaft befinden oder tatsächliches Eigentum erworben haben.
Für die Unterscheidung kommt es hauptsächlich auf den Verlauf der Grundstücksgrenze an. Hier gibt es zwei verschiedene Varianten:
Stehen beide Immobilien auf demselben Grundstück, handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft und Sie müssen jede Veränderung der Außenoptik und der Grundbausubstanz mit dem Nachbarn absprechen.
Steht allerdings jede Hälfte auf einem eigenen Grundstück (die Grenze verläuft durch die Trennwand), haben Sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
In Ihrer Doppelhaushälfte, mit all ihren Rechten und Pflichten, können Sie grundsätzlich Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche umsetzen und sind nicht unbedingt an die Ideen des Nachbarn gebunden.
Diese Freiheiten betreffen besonders bauliche Veränderungen. So können Sie beispielsweise einen Carport, eine Garage oder einen Wintergarten anbauen, auch wenn Ihr Nachbar diese
Umbauten nicht durchführt.
Es kann allerdings vorteilhaft sein, Ihren Nachbarn wenigstens zu informieren. Mit etwas Glück lassen sich Kosten sparen. Beispielsweise kann es günstiger sein, wenn ein Maler gleich beide Doppelhaushälften verschönert, anstatt jede für sich.
Doch bevor Sie jetzt drauflosbauen, sollten Sie sich erkundigen, ob
Achten Sie auf diese Vorgaben, können Sie den vollen kreativen Gestaltungsraum nutzen und
schön wohnen.
In einer Doppelhaushälfte haben Sie grundsätzlich dieselben Pflichten, die ein frei stehendes Einfamilienhaus mit sich bringt. Hierzu gehören beispielsweise:
Besteht die Grundstücksteilung aus einem vorne und einem hinten liegenden Gebäudeteil, müssen Sie auch ein Wegerecht durch den eigenen Garten einräumen.
Wenn Sie sich für die Planung und den Bau eines Doppelhauses und die Rechte und Pflichten interessieren, dann nehmen Sie Kontakt auf und wir können alle wichtigen Details besprechen.
Lassen Sie sich von der Idee bis zur Fertigstellung von mir beraten.
Alexander Kölsch – gut geplant ist halb gebaut